
Individuelle Betreuung
Fair finanziert
Unser regulärer Stundensatz beträgt 45 €. Je nach Pflegegrad und Leistungsart kann ein Großteil der Kosten von Ihrer Pflegekasse übernommen werden. Mit einer vollen Pflegekassenzulassung ermöglichen wir individuelle Betreuung, die häufig ganz oder teilweise von der Pflegekasse übernommen wird. Ob Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung – wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Mit Pflegekassenzulassung
Ihre Entlastung zu Hause
- Betreuung mit Qualität
- PZuverlässige Betreuung ab 45€ pro Stunde – oft von der Pflegekasse gedeckt.
- Sicher finanziert
- PUnsere Leistungen sind durch die Pflegekassen anerkannt – das bedeutet: Ein Großteil der Kosten kann übernommen werden. Gerne beraten wir Sie bezüglich Ihrer Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Option: Pflegegeld
- PWenn Ihre Angehörigen die Pflege vollständig selbst übernehmen – also keine professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird – erhalten Sie Pflegegeld von der Pflegekasse. Dieses Geld können Sie frei verwenden. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab.
- Option: Kombinationsleistung
- PWenn Angehörige einen Teil der Pflege selbst übernehmen, aber zusätzlich Unterstützung durch einen professionellen Betreuungsdienst gewünscht ist, bietet sich die Kombinationsleistung an. In diesem Fall teilen sich pflegende Angehörige und ein zugelassener Betreuungsdienst die Betreuung auf. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Dienstleistungen des Betreuungsdienstes. Das Pflegegeld wird in diesem Fall nicht in voller Höhe ausgezahlt, sondern anteilig – abhängig davon, wie viel professionelle Hilfe tatsächlich in Anspruch genommen wurde.
- Option: Pflegesachleistungen
- PWer die Pflege vollständig in die Hände eines professionellen und zugelassenen Betreuungsdienstes legt, kann die sogenannten Pflegesachleistungen der Pflegekasse nutzen. Diese bieten deutlich höhere finanzielle Mittel als das reine Pflegegeld. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Dienstleister und der Pflegekasse – Sie müssen sich also nicht selbst um die Abrechnung kümmern. Das Pflegegeld entfällt in diesem Fall, da die Leistungen vollständig über die Kasse abgedeckt werden.
- Weitere Möglichkeiten der Kostenübernahme
- PZusätzlich stehen Ihnen Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Entlastungsleistungen zur Verfügung. Nutzen Sie, was Ihnen zusteht!